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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung in Schriftform zugestimmt. Die nachfolgenden AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
(2) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss; Umfang und Inhalt der Leistungen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend. Alle Angebote und Vereinbarungen erhalten nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit.
(2) Unsere Zahlungsansprüche sind nach entsprechender Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen. Spesen gleich welcher Art gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten unsere Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Die Änderung werden wir dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Liefer- und Leistungsbedingungen; Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Lieferfristen werden sorgfältig aber unverbindlich angegeben. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist für die Lieferung unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB bleiben vorbehalten.
(2) Alle Ereignisse höherer Gewalt, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, wie z.B. unvorhergesehene Betriebsstörungen, abnormaler Krankenstand, Streiks, Aussperrungen, nicht rechtzeitige Belieferung mit den erforderlichen Produkten trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestellung, entbindet uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern; angegebene Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Kunden Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert, können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Eine Entschädigung wegen verspäteter Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(3) Sofern ein Leistungsverzug, der nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsver-letzung beruht, gegeben ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden schuld-haften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestim-mungen; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine von ihm gesetzte Nachfrist von wenigstens vier Wochen fruchtlos verstrichen ist.
(5) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Sachen nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln.

§ 4 VOB
Grundlage für die Ausführung und Abwicklung von Einbau- und Montagearbeiten ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils neuesten Fassung. Die VOB werden auf Wunsch zugesandt.

§ 5 Widerrufsrecht; Widerrufsbelehrung; Widerrufsfolgen
Bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes (z.B. per Telefon, Internet oder mittels anderer Fernkommunikationsmittel) zustande kommen, steht unseren Vertragspartnern, die private Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, – außer in den gesetzlich ausgeschlossenen Fällen – ein Widerrufsrecht zu. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Über das Widerrufsrecht belehren wir die Kunden, die Verbraucher sind, wie folgt:

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung); bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss; und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten ge-mäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB; bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Fa. Terrassenüberdachung
Inh. Rudolf Domke
Bellstraße 70
47906 Kempen

Oder per E-Mail: rdueberdachung@yahoo.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewäh-ren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterungen auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweisen hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweisen“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besonderer Hinweis:
Bei der Erbringung einer Dienstleistung gem. § 312 d Abs. 1 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzei-tig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 6 Gewährleistung, Haftung
(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern ein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung vorzunehmen. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung i.S.v. § 440 BGB hat der Kunde das Recht, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Auf § 3 Abs. 4 wird Bezug genommen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Entgegennahme auf offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen. Soweit diese Untersuchung Mängel erkennen lässt, ist der Kunde zur Wahrung seiner Mängelansprüche verpflichtet, dies unverzüglich, d.h. grundsätzlich binnen 48 Stunden, schriftlich zu rügen und uns Gelegenheit zur Tatbestandsaufnahme zu geben. Auf § 377 HGB wird Bezug genommen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sind hierin eingeschlossen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung – außer bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstigen Pflichtverletzungen oder wegen deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(5) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(6) Durch den Herstellungsprozess bedingte Abweichungen, z.B. bzgl. Maße, Profilstärken, Gewicht, Farbtönen, Strukturverlauf usw. sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde. Zumutbare Abweichungen berechtigten nicht zur Beanstandung. Keine Mängel sind beispielsweise technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern, wie farbige Spiegelungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern, Verzerrungen des äußeren Spiegelbilds bei Isoliergläsern.
(7) Wir weisen darauf hin, dass sich ergänzende Bestimmungen aus den den Produkten beigefügten sog. Hinweis- oder Informationsblättern o.ä. ergeben können.

§ 7 Gerichtsstand; Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, unser Sitz (Kempen). Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Hiervon abweichend sind wir berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an jedem anderen zuständigen Gericht gelten zu machen.
(2) Für sämtliche Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(3) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine sich evtl. ergebene Vertragslücke durch eine Vereinbarung zu schließen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten vertraglichen Zweck und dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.

Stand: Februar 2014

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