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Baugenehmigung

Donnerstag, 06 April 2017 / Veröffentlicht in Top-Beiträge, Wissenswertes

Baugenehmigung

Eine Terassenüberdachung bietet viele Vorteile und ermöglicht der ganzen Familie, unabhänig von der Wetterlage den Tag draußen zu genießen. Bevor es jedoch so weit ist, gibt es einiges zu beachten. Zunächst ist es zu empfehlen, Experten wie die Mitarbeiter von RD Überdachung mit der Beratung und Planung zu beauftragen. Des Weiteren benötigen Terrassenüberdachungen ab einer bestimmten Größe eine offizielle Baugenehmigung. Die Regularien für eine Baugenehmigungen sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. RD Überdachung steht Ihnen bei jeglichen Fragen zu Baugenehmigungen gerne zur Verfügung.

Relevante Rechtsnormen für das Bauen von Terrassenüberdachungen

In Deutschland gibt es viele Regularien, die das Bauen betreffen. Hierbei wird zwischen privatem und öffentlichen Baurecht unterschieden. Bei den vielen unterschiedlichen Rechtsnormen ist es nicht leicht, den Durchblick zu behalten. Bei dem Bau einer Terrassenüberdachung muss man sowohl das private als auch das öffentliche Baurecht betrachten. Verantwortlich für die Zuordnung der passenden Rechtsnormen sind die örtlichen Bauämter. Diese prüfen die jeweilige Bauvorhaben auf deren Richtigkeit und können daraufhin die Baugenehmigungen erteilen. Jedoch ist das Aufsuchen eines Bauamtes nicht in jedem Fall notwendig. Es gibt auch viele Bauprojekte, die keine Baugenehmigung benötigen.

Brauche ich für meine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?

Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Die Frage nach einer Baugenehmigung ist abhängig von dem Bundesland, von den Gegebenheiten, die rund um das Baugrundstück herrschen und von dem Umfang des Bauvorhabens. Das Bundesland ist sehr bedeutend für die Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung, da die Rechtsnormen nicht einheitlich sind. So benötigt man für das gleiche Bauprojekt in einem Bundesland eine Baugenehmigung und in einem anderen nicht. Teilweise sind die Regularien sogar abhängig von der Region oder der Gemeinde. Informieren Sie sich am besten bei ihrem örtlichen Bauamt nach dem regionalen Baurecht. Für Nordrhein-Westfalen gilt im Allgemeinen, dass eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung eine Fläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe von bis zu 3 Metern betragen darf. Trotz dieser pauschalen Vorgaben sollte man sich im Vorhinein gut beraten lassen und eine amtliche Bestätigung einholen. In den meisten Fällen ist auch der Abstand zum Nachbarn relevant. Das Material hingegen spielt für die Baugenehmigung keine Rolle. RD Überdachung stellt Ihnen gerne die Kontaktdaten der zuständigen Bauämter zur Verfügung.

Hinweise zum Bauen ohne Baugenehmigung

Auch wenn Sie Ihr Bauprojekt ohne Baugenehmigung umsetzen können, gibt es trotzdem einiges zu beachten. Am besten wenden sie sich in jedem Fall an das zuständige Bauamt. Dieses kann Ihnen daraufhin mitteilen, welche Aspekte Sie beachten müssen. Dies sind unter anderem der Bebauungsplan und statische Anforderungen sowie der Mindestabstand zu Ihren Nachbarn, welcher mindestens drei Meter betragen muss, und die Schneelastgrenze. Andere einschränkende Aspekte sind die zugelassenen Baustoffe, der Denkmalschutz und die Brandschutzbestimmungen.

Der Bauantrag – Schritt für Schritt

Der erste Schritt zu Ihrer Terrassenüberdachung ist das Stellen eines Bauantrages bei dem örtlichen Bauamt. Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig:
Zunächst das ausgefüllte Bauantragsformular, die Beschreibung des Bauvorhabens mit einer Bauzeichnung, eine Kostenkalkulation und eine statische Berechnung von einem Statiker. Zusätzlich benötigen Sie einen aktuellen Lageplan des Baugrundstücks vom Vermessungsamt und die Finanzen zum Begleichen der Bauantragskosten. Beachten Sie, dass es auch bei den Dokumenten für die Bauämter regionale Unterschiede gibt. Des Weitern besteht die Möglichkeit ein Formular für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren auszufüllen, welches für alle Bauprojekte verwendet werden kann. Hierbei ist jedoch die Unterschrift eines Architekten oder Statikers von Nöten.

Konsequenzen beim Bauen ohne offizielle Genehmigung

In Deutschland werden auch viele Bauprojekte ohne Baugenehmigung umgesetzt, welches jedoch nicht empfehlenswert ist. Die drohenden Konsequenzen sind die Auferlegung von Bußgeld oder sogar der Rückbau oder Abriss des Bauprojektes ohne Baugenehmigung. Falls bereits eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung besteht, ist es möglich, eine nachträgliche Baugenehmigung zu erhalten. Dies kann jedoch mit Strafzahlungen verbunden sein. Falls die bereits gebaute Terrassenüberdachung gegen Rechtsnormen verstößt, muss auch mit dem Abriss dieser gerechnet werden.

Der schnellste Weg zu einer Terrassenüberdachung mit RD Überdachung

RD Überdachung bietet Ihnen einen Rund-um-Service aus Beratung, Planung und Montage. Teil der Beratung und Planung ist hierbei auch die Unterstützung bei der Erhaltung einer Baugenehmigung.

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